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Weiterhin gilt ein Fahrzeug nur dann als unfallfrei, wenn es noch nie einen erheblichen Unfallschaden erlitten hat. Darunter versteht man alle Schäden, die über einen Bagatellschaden hinausgehen (z. B. Kratzer im Lack). Auch wenn der Schaden sachgerecht repariert wurde, gilt das Fahrzeug nicht mehr als unfallfrei.
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Fahrzeugbeschreibung laut Anbieter
Dieses Fahrzeug wurde in den vorgeschriebenen Intervallen in der eigenen privaten Wekstatt gewartet. Im Herbst 2020 habe ich das gesammte Fahrwerk erneuert, die Belege für die Neuteile von der Fa. Skandix liegen bei mir zur Ensicht vor. Die Achsträger sind Sandgestrahlt, grundiert und in schwarz Hochglanz lackiert.